Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

Frage: Dürfen Imker die Versorgung ihrer Bienen wahrnehmen ?

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98

Auszug:

Allgemeinverfügung
4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
5. Triftige Gründe sind insbesondere:
h) Handlungen zur Versorgung von Tieren.

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